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Schadenshaftung: Rautekgriff im 1.Hilfe Kurs
Status: (Frage) reagiert/warte auf Reaktion Status 
Datum: 18:13 So 15.02.2009
Autor: madodojumi

Hallo
wer kann mir bei der Vorgehnsweise in diesem Fall einen Rat geben.

Meine Frau ist ehrenamtlich beim Roten Kreuz beschäftigt.
Bei einem Erste Hilfe Kurs wurde ihr bei der Einübung des Rautekgriffes (Ein Rettungsgriff aus Gefahrenzonen) sicherlich ohne Absicht einer anderen Teilnehmerin eine Verletzung zugefügt.
In ihrem Oberarm hat es einen Sehnenanriss gegeben, der eventuell sogar operiert werden muss.
Eigene Nachforschungen haben ergeben, dass es bei diesem Griff immer weider zu Verletzungen kommen kann oder dieser "nur" theoretisch erklärt oder gezeigt werden sollte.

Nun wer haftet bei einer solchen Verletzung ?
Sind hier auch Schadensersatzansprüche wie schmerzensgeld und Verdienstausfall möglich ?

Wie gehen wir am Besten vor ?



        
Bezug
Schadenshaftung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 20:27 So 15.02.2009
Autor: angela.h.b.

Hallo,

bitte bedenke: In diesem Forum kann und darf wegen standesrechtlicher Bestimmungen keine Rechtsberatung geleistet werden..

Eure Fragen wird Euch sicher ein rechtsanwalt beantworten können.

Gruß v. Angela

Bezug
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