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Forum "Sozialwissenschaften" - berufliche Fortbildung
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berufliche Fortbildung: Frage (beantwortet)
Status: (Frage) beantwortet Status 
Datum: 11:27 Di 02.02.2016
Autor: ms2008de

Aufgabe
Welches der folgenden Beispiele trifft auf eine berufliche Fortbildung zu?
a) Frank Becker besucht nach dem Realschulabschluss die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten
b) Ein Azubi in einem IT-Dienstleistungsunternehmen nimmt in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte an einem Lehrgang zum Thema IT-Sicherheit teil
c) Sie besuchen an der Volkshochschule einen Segelkurs
d) Ein Azubi mit Abitur will nach Abschluss der Ausbildung studieren
e) Eine Mitarbeiterin nimmt nach der Ausbildung zur IT-System-Kauffrau an einem Fernlehrgang "Business English" teil

Hallo,

ich habe hier Schwierigkeiten damit zu verstehen, warum laut Lösung nur Antwort e) die richtige  sein soll. Eine berufliche Fortbildung erfolgt ja nur im gelernten Beruf, damit fällt a) weg, da ein Schüler noch keinen Beruf gelernt hat. c) dient (in der Regel) nur dem privaten Zweck. Ein Studium nach einer Ausbildung sehe ich eher als Weiterbildung denn als Fortbildung an.

Doch warum ist hier b) falsch und nur e) richtig???

Viele Grüße

        
Bezug
berufliche Fortbildung: Vermutung
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 11:46 Di 02.02.2016
Autor: Loddar

Hallo ms2008de,

da ich mir nicht ganz sicher bin, lasse ich die Frage mal auf halb beantwortet.


Aber bei b.) kannst Du ja genauso argumentieren wie schon bei a.):

Ein Azubi ist - wie der Name schon sagt ;-) - noch in der Ausbildung und hat keinen fertig erlernten Beruf.


Gruß
Loddar

Bezug
                
Bezug
berufliche Fortbildung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 12:06 Di 02.02.2016
Autor: ms2008de

Danke Loddar,

ich hab jetzt mal im Berufsbildungsgesetz §1 nachgesehen. Hier wird klar unterschieden zwischen Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche Fortbildung und berufliche Umschulung.

Viele Grüße

Bezug
                        
Bezug
berufliche Fortbildung: Mitteilung
Status: (Mitteilung) Reaktion unnötig Status 
Datum: 13:48 Di 02.02.2016
Autor: Josef

Hallo,

>  
> ich hab jetzt mal im Berufsbildungsgesetz §1 nachgesehen.
> Hier wird klar unterschieden zwischen
> Berufsausbildungsvorbereitung, Berufsausbildung, berufliche
> Fortbildung und berufliche Umschulung.
>  

"Die Berufsvorbereitung oder Berufsausbildungsvorbereitung hat das Ziel, Menschen den Einstieg bzw. Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern bzw. erst zu ermöglichen. ..."

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildungsvorbereitung



"Eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf führt im sekundären Ausbildungsbereich über eine so genannte Lehre und im tertiären Ausbildungsbereich über ein Studium. Die berufliche Ausbildung eines Lehrlings bzw. ..."

Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsausbildung


Berufsbildungsgesetz: "Die berufliche Fortbildung soll dem einzelnen die Möglichkeit eröffnen, seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld zu erhalten und zu erweitern, um seine Qualifikation der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (Aufstiegsfortbildung). II. Sozialgesetzbuch III: Das SGB III verwendet nur den Begriff der „beruflichen Weiterbildung”. Mit der beruflichen Weiterbildung wird eine Leistung der Arbeitsförderung beschrieben, die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger von Arbeitsförderungsmaßnahmen erhalten können."

Quelle:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/berufliche-fortbildung.html


"Unter Umschulung werden im Rahmen der beruflichen Weiterbildung alle diejenigen Maßanhmen verstanden, die nach allgemeinverbindlichen Ausbildungsnormen darauf gerichtet sind, zu einer anderen als der bisher ausgeübten beruflichen Tätigkeit zu befähigen. Zweck der Umschulung ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der beruflichen und sozialen Mobilität derjenigen Mitarbeiter,
für die in ihrem derzeit ausgeübten Beruf kein Bedarf besteht;
die ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können (z. B. wegen ges und heitlicher Beeinträchtigungen);
bei denen durch Umschulung Arbeitslosigkeit wegen z. B. bevorstehender Rationalisierungsmaßnahmen verhindert werden kann."

Quelle:
http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/umschulung/umschulung.htm

Viele Grüße
Josef

Bezug
        
Bezug
berufliche Fortbildung: Antwort
Status: (Antwort) fertig Status 
Datum: 12:29 Di 02.02.2016
Autor: Josef

Hallo,

> Welches der folgenden Beispiele trifft auf eine berufliche
> Fortbildung zu?

>  a) Frank Becker besucht nach dem Realschulabschluss die
> Berufsfachschule für Kaufmännische Assistenten
>  b) Ein Azubi in einem IT-Dienstleistungsunternehmen nimmt
> in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte an einem
> Lehrgang zum Thema IT-Sicherheit teil
>  c) Sie besuchen an der Volkshochschule einen Segelkurs
>  d) Ein Azubi mit Abitur will nach Abschluss der Ausbildung
> studieren
>  e) Eine Mitarbeiterin nimmt nach der Ausbildung zur
> IT-System-Kauffrau an einem Fernlehrgang "Business English"
> teil
>  Hallo,
>  
> ich habe hier Schwierigkeiten damit zu verstehen, warum
> laut Lösung nur Antwort e) die richtige  sein soll.


> Eine
> berufliche Fortbildung erfolgt ja nur im gelernten Beruf,

[ok]

> damit fällt a) weg, da ein Schüler noch keinen Beruf
> gelernt hat.

[ok]

c) dient (in der Regel) nur dem privaten

> Zweck.

[ok]

> Ein Studium nach einer Ausbildung sehe ich eher als
> Weiterbildung denn als Fortbildung an.
>  

[ok] Kann auch als Umschulung gedeutet werden. Aber gilt sicher als Zweitausbildung!


> Doch warum ist hier b) falsch und nur e) richtig???
>  


"I. Berufsbildungsgesetz: Die berufliche Fortbildung soll dem einzelnen die Möglichkeit eröffnen, seine beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten im bisherigen Berufsfeld zu erhalten und zu erweitern, um seine Qualifikation der technischen Entwicklung anzupassen (Anpassungsfortbildung) oder einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen (Aufstiegsfortbildung)."


http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/berufliche-fortbildung.html



zu b) Hier ist die Ausbildung noch nicht abgeschlossen.

im Gegensatz zu e): Hier erfolgt eine Fortbildung in einer bereits abgeschlossenen Ausbildung.


Viele Grüße
Josef


Bezug
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