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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:09 Do 28.04.2011 | Autor: | nicom88 |
Hallo, ich habe eine Frage bezüglich des guten Glaubens.
Wenn ich eine Sache erwerbe von dem Berechtigten, der vorher etwas erworben hat, und dieser gegenstand wegen einer möglichen Anfechtung schwebend wirksam ist.... bezieht sich dann der gute Glaube aus § 932 auf § 142 II, also auf die Anfechtung?
Und wieso bezieht sich der § 935 auf den guten Glauben auf die Verfügungsmacht?
Wie verhalt sich der gute Glaube zu relativen Verfügungsverboten? Bitte mit Normangabe :)
Liebe Grüße und vielen Dank für eure Mühe!
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(Mitteilung) Reaktion unnötig | Datum: | 12:04 So 01.05.2011 | Autor: | nicom88 |
Bin weiterhin an einer Frage interessiert! Vielen Dank :)
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Hi Nico,
> Wie verhalt sich der gute Glaube zu relativen
> Verfügungsverboten? Bitte mit Normangabe :)
Keine Normangabe soweit ich weiß vorhanden, nur h.M. in Sachen Rechtsprechung. Also mal dejure.de anwerfen und dort suchen. Dort wirst du sicher BGH-Urteile diesbezüglich finden.
Viele Grüße
Analytiker
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