sOUVERÄNITÄT < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 22:05 Sa 20.09.2008 | Autor: | robertl |
ist mit Souveränität der Mitgliederversammlung gemeint,dass dass die Mitglieder zum beispiel bei Parteitagen in personall-und sachfragen miteinbezogen werden(Urabstimmung,was übrigens eine Form direkter demokratie ist)??
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(Antwort) fertig | Datum: | 07:54 So 21.09.2008 | Autor: | Josef |
Hallo,
Unter Souveränität (S.) verstehen Politikwissenschaft, Staatslehre und Völkerrecht den den modernen Staat nach innen und außen konstituierenden Herrschaftsanspruch wie auch eine der wesentlichen Begründungen für sein Herrschaftsmonopol. Der moderne, territorial definierte souveräne Staat ist demnach in seinem Handeln ein unabhängiges, gegenüber anderen Staaten prinzipiell gleiches und freies Subjekt wie auch der wesentliche Akteur im internationalen System.
[Band 1. Politische Theorien: Souveränität. Lexikon der Politik, S. 1377 (vgl. LexPol. Bd.1, S. 566)]
Souveränität fordert unbeschränkte Herrschaftsausübung. Man kann unterscheiden
- die innere (staatsrechtliche) Souveränität, also die Unangefochtenheit der Macht innerhalb des Staates,
- und die äußere (völkerrechtliche) Souveränität, also die Unabhängigkeit eines Staates gegenüber anderen Staaten.
Souveränität nach innen meint das Recht zur freien und unabhängigen Gestaltung der Staats- und Gesellschaftsordnung, der Verfassung und des Rechtssystems. Träger der Souveränität ist in parlamentarisch-demokratischen Systemen das Volk.
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Viele Grüße
Josef
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