vetorecht < Politik/Wirtschaft < Geisteswiss. < Vorhilfe
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(Frage) beantwortet | Datum: | 19:08 Sa 20.09.2008 | Autor: | robertl |
Aufgabe | hei
was bedeutet es wenn die vollziehende Gewalt also die Exekutive ein Vetorecht gegen die Legislative(gesetzgebende gewalt)
hat?? |
siehe oben.......
veto -einspruch aber wieso einspruch wenn die legislative mit der opposition die legislatibve mit der regierung kontrolliert(vitale Gewaltenteilung9)
?????????
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(Antwort) fertig | Datum: | 13:28 So 21.09.2008 | Autor: | Josef |
Hallo robertl,
die gegenseitigen Funktions- und Kompetenzverpflechtungen betreffen vor allem das Verhältnis zwischen Legislative und Exekutive, wo sie durch zahlreiche Einwirkungskompetenzen (Wahlbefugnisse, Informations- und Kontrollrechte) und Mitwirkungsbefugnisse (Initiativrechte, Einspruchs- und Zustimmungsbefugnisse) verwirklicht sind.
Beispielhaft lassen sich im Bereich Gesetzgebung - Regierung,Verwaltung folgende Gewaltenverschränkungen auszählen:
- im parlamentarischen Regierungssystem ist die Regierung vom Parlament abhängig. Das Parlament hat das Recht der Wahl des Bundeskanzlers und des konstruktiven Misstrauensvotums, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Art. 43 bis 45 c sowie das Recht, den Haushaltsplan, das in Zahlen gegossene Regierunsprogramm, als formelles Gesetz zu verabschieden.
- Umgekehrt ergeben sich starke Einwirkungsmöglichkeiten der Exekutive auf das Parlament etwa durch:
a) die Rechte der Bundesregierung im Gesetzgebungsverfahren, insbesondere durch das Gesetzesinitiativrecht
b) die Mitwirkung der Länderexekutiven bei der Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat
u.a.
Viele Grüße
Josef
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